Baunebengewerbe – rd. 30 MA – weiterhin Begleitung in der Sanierungsphase – Berichtswesen inkl. Kontrolle des Umsetzungsstands der Maßnahmen gemäß Sanierungskonzept – Begleitung der Bankgespräche – regelmäßige Besprechungen mit Unternehmern, Steuerberater und Banken – weiterhin planmäßiger Verlauf der Sanierung
Unternehmenssanierung
von plietsch | März, 2016 | Allgemein | 0 Kommentare